FACHKUNDIGE UNTERWEISUNG
Eine jährliche Unterweisung der Mitarbeiter zu Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzthemen leistet einen wesentlichen Beitrag zur Einbindung der Beschäftigten in den betrieblichen Arbeitsschutz und erleichtert vielen Unternehmern den Alltag. Das Arbeitsschutzgesetz selbst schreibt keine Frist für eine Wiederholungsunterweisung vor. Wir wissen wie wichtig diese Auffrischungen sind und kennen zudem einige Sondervorschriften des Arbeitsschutzes sowie der Unfallverhütungsvorschriften (UVV), die eine halbjährliche bzw. jährliche Unterweisung vorsehen. Zudem sollten Mitarbeiter, die Kontakt mit Gefahrstoffen haben, laut Gefahrstoffverordnung, eine Erstunterweisung bereits vor Aufnahme der Tätigkeit erhalten. Danach kann diese mit einer jährlichen Unterweisung nach DGUV Vorschrift aktualisiert werden.
Gerne unterstützen wir Sie als Arbeitgeber dabei Ihre Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz aufzuklären und sie aktiv in notwendige Maßnahmen einzubeziehen. Die Unterweisung erfolgt meist während der Arbeitszeit und ohne Entgeltminderung für Ihre Beschäftigten.
Was ist zu beachten?
Bei der Unterweisung sollten Sie als Arbeitgeber oder ein von Ihnen benannter Vertreter dabei sein. Die Unterweisung wird protokolliert und im Anschluss vom Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Unterweiser unterschrieben. Dieser Vorgang sorgt für zusätzliche Rechtssicherheit gegenüber der Berufsgenossenschaft und den Behörden.
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