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FACHKUNDIGE UNTERWEISUNG

Eine jähr­li­che Un­ter­wei­sung der Mitarbeiter zu Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzthemen leis­tet einen we­sent­li­chen Bei­trag zur Ein­bin­dung der Beschäftig­ten in den be­trieb­li­chen Ar­beits­schutz und erleichtert vielen Unternehmern den Alltag. Das Arbeitsschutzgesetz selbst schreibt keine Frist für eine Wiederholungsunterweisung vor. Wir wissen wie wichtig diese Auffrischungen sind und kennen zudem einige Sondervorschriften des Arbeitsschutzes sowie der Unfallverhütungsvorschriften (UVV), die eine halbjährliche bzw. jährliche Unterweisung vorsehen. Zudem sollten Mitarbeiter, die Kontakt mit Gefahrstoffen haben, laut Gefahrstoffverordnung, eine Erstunterweisung bereits vor Aufnahme der Tätigkeit erhalten. Danach kann diese mit einer jährlichen Unterweisung nach DGUV Vorschrift aktualisiert werden.

Gerne unterstützen wir Sie als Arbeitgeber dabei Ihre Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz aufzuklären und sie aktiv in notwendige Maßnahmen einzubeziehen. Die Unterweisung erfolgt meist während der Arbeitszeit und ohne Entgeltminderung für Ihre Beschäftigten.

Was ist zu be­ach­ten?
Bei der Un­ter­wei­sung sollten Sie als Ar­beit­ge­ber oder ein von Ihnen be­nann­ter Ver­tre­ter dabei sein. Die Un­ter­wei­sung wird pro­to­kol­liert und im An­schluss vom Ar­beit­ge­ber, Ar­beit­neh­mer und Un­ter­wei­ser un­ter­schrie­ben. Die­ser Vor­gang sorgt für zusätz­li­che Rechts­si­cher­heit gegenüber der Be­rufs­ge­nos­sen­schaft und den Behörden. 

Haben Sie Fragen zu unserem Angebot fachkundige Unterweisungen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

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