GEFÄHRDUNGS-BEURTEILUNG
Die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Arbeitsschutzgesetz beschreibt wie Unternehmen systematisch alle relevanten Gefährdungen ermitteln und festhalten können. In vielen Unternehmen ist das ein sehr umfangreicher Vorgang, da Abteilungen und Arbeitsbereiche unabhängig voneinander aber eben auch im Zusammenspiel miteinander bewertet werden müssen. Hinzu kommt, dass manche Arbeitsunfälle geschehen, obwohl definierte technische, organisatorische und personenbezogene Sicherheitsmaßnahmen bereits eingeführt wurden. Dann heißt es, aus dem Geschehenen zu lernen und Prozesse anzupassen. Auch deshalb ist die Dokumentation der Gefährdungspotenziale von so großer Bedeutung.
Neben den gesetzlichen Vorschriften, gibt es aber auch andere gute Gründe für eine saubere Gefährdungsbeurteilung. So müssen beispielsweise Bauprojekte, die mit Fördergeldern unterstützt werden, strenge Auflagen erfüllen und potentielle Gefahren genau dokumentieren.
Unsere Erfahrung hat uns gezeigt, dass einer der wohl größten Vorteile einer regelmäßigen Gefährdungsbeurteilung ist, dass schnell identifiziert werden kann, wo Handlungsbedarf besteht und somit wichtige Zielvorgaben direkt formuliert werden können. Aber auch anlassunabhängige Beurteilungen, wie die abstrakte Gefährdungsbeurteilung z.B. nach dem Mutterschutzgesetz, haben für viele Unternehmen eine große Bedeutung und sind für uns gängige Praxis. Haben Sie Fragen zur Gefährdungs-beurteilung?