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FAQ

Als Arbeitgeber wissen Sie, dass es unzählige Vorschriften und Regulierungen gibt, die Sie in Ihrem Betrieb implementieren und umsetzen müssen und wie wichtig Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz sind. Dennoch verliert man sich häufig in der Vielzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsregeln und -vorschriften. Eine Missachtung dieser Vorgaben, kann wiederum unangenehme Folgen haben. Häufig löst sich die Unsicherheit auf, wenn man mit einem fachkundigen Berater zu diesem Thema gesprochen hat. Auf einige Fragen treffen wir in unseren Gesprächen mit Kunden immer wieder. Deshalb möchten wir Ihnen diese hier beantworten:

  • Was ist der Unterschied zwischen dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)?
    Das Arbeitsschutzgesetz findet durch die entsprechenden Verordnungen in allen Arbeitsbereichen Anwendung. So gibt beispielsweise die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) die Regeln vor, die den Gesundheitsschutz und die Sicherheit in verschiedenen Arbeitsumgebungen gewährleisten und erhalten sollen. Dagegen befasst sich die „neue Betriebssicherheitsverordnung” (BetrSichV) damit, die Sicherheit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu garantieren. Ein komplexes Regelwerk deckt dabei unterschiedliche Arbeitsmittel ab und klärt, welche Bedingungen diese im Sinne des Arbeitsschutzes erfüllen müssen.
  • Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit?
    Während sich der Arbeitsschutz mit der Frage beschäftigt, ob die Bestimmungen des Arbeitsschutzrechts eingehalten werden, steht im Mittelpunkt der Arbeitssicherheit die Frage, in welcher Weise der geforderte Arbeitsschutz innerbetrieblich umgesetzt wird.
  • Welche Arten von Gefährdungsbeurteilungen gibt es?
    Gefahrstoffe nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Maschinen und Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Explosionsschutz in Arbeitsstätten nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (ArbSchG) Mutterschutz nach Mutterschutzgesetz (MuSchG) Ergonomie Beurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Ermittlung psychischer Belastungen (ArbSchG)
  • Was ist der Unterschied zwischen einer Gefährdungsanalyse und einer Gefahrenanalyse?
    Die Gefährdungsanalyse ist der erste Abschnitt bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen bzw. bei einer Gefährdungsbeurteilung. Die Gefahrenanalyse bezieht sich nicht auf den Kontext des betrieblichen Arbeitsschutzes, sondern es handelt sich hier um ein Verfahren, nachdem Hersteller/Inverkehrbringer von Maschinen Risiken beurteilen können. Gefordert wird die Gefahrenanalyse z.B. in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Druckgeräterichtlinie 97/23/EG
  • Welche Dokumentationspflicht in Bezug auf Gefährdungen haben Unternehmen?
    Die Dokumentation nach dem Arbeitsschutzgesetz ist grundsätzlich schriftlich festzuhalten. Für Unternehmen über 10 Beschäftigte muss das Ergebnis der Prozessschritte folgende Punkte enthalten: Beurteilung der Gefährdung Festlegung konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen Überprüfung der Durchführung und Wirksamkeit der Maßnahmen Gefahrstoffverordnungen sowie Lärm- und Biostoffverordnungen sind gesondert zu beachten.
  • Ab wann benötige ich einen SiGe-Plan und welche Vorgaben muss er erfüllen?
    Nach Baustellenverordnung § 2 Abs. 3 wird gefordert das ein SiGe-Plan dann zu erstellen ist, wenn: auf einer Baustelle Beschäftigte unterschiedlicher Arbeitgeber tätig werden und eine Vorankündigung der Baustelle erforderlich ist Beschäftigte unterschiedlicher Arbeitgeber tätig werden und besonders gefährliche arbeiten nachBaustellenverordnung Anhang 2 ausgeführt werden. Demnach ist ein SiGe-Plan zu erstellen, wenn: die Arbeiten voraussichtlich mehr als 30 Arbeitstage dauern und auf der Baustelle mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet
  • Was ist der VDSI?
    Der VDSI ist ein gemeinnütziger Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit. Er arbeitet überparteilich und überkonfessionell.
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