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LEISTUNG

BRAUCHT

SICHERHEIT

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UNSERE EINSATZGEBIETE

  • Was ist der Unterschied zwischen dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)?
    Das Arbeitsschutzgesetz findet durch die entsprechenden Verordnungen in allen Arbeitsbereichen Anwendung. So gibt beispielsweise die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) die Regeln vor, die den Gesundheitsschutz und die Sicherheit in verschiedenen Arbeitsumgebungen gewährleisten und erhalten sollen. Dagegen befasst sich die „neue Betriebssicherheitsverordnung” (BetrSichV) damit, die Sicherheit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu garantieren. Ein komplexes Regelwerk deckt dabei unterschiedliche Arbeitsmittel ab und klärt, welche Bedingungen diese im Sinne des Arbeitsschutzes erfüllen müssen.
  • Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit?
    Während sich der Arbeitsschutz mit der Frage beschäftigt, ob die Bestimmungen des Arbeitsschutzrechts eingehalten werden, steht im Mittelpunkt der Arbeitssicherheit die Frage, in welcher Weise der geforderte Arbeitsschutz innerbetrieblich umgesetzt wird.
  • Welche Arten von Gefährdungsbeurteilungen gibt es?
    Gefahrstoffe nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Maschinen und Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Explosionsschutz in Arbeitsstätten nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (ArbSchG) Mutterschutz nach Mutterschutzgesetz (MuSchG) Ergonomie Beurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Ermittlung psychischer Belastungen (ArbSchG)
  • Was ist der Unterschied zwischen einer Gefährdungsanalyse und einer Gefahrenanalyse?
    Die Gefährdungsanalyse ist der erste Abschnitt bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen bzw. bei einer Gefährdungsbeurteilung. Die Gefahrenanalyse bezieht sich nicht auf den Kontext des betrieblichen Arbeitsschutzes, sondern es handelt sich hier um ein Verfahren, nachdem Hersteller/Inverkehrbringer von Maschinen Risiken beurteilen können. Gefordert wird die Gefahrenanalyse z.B. in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Druckgeräterichtlinie 97/23/EG
  • Welche Dokumentationspflicht in Bezug auf Gefährdungen haben Unternehmen?
    Die Dokumentation nach dem Arbeitsschutzgesetz ist grundsätzlich schriftlich festzuhalten. Für Unternehmen über 10 Beschäftigte muss das Ergebnis der Prozessschritte folgende Punkte enthalten: Beurteilung der Gefährdung Festlegung konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen Überprüfung der Durchführung und Wirksamkeit der Maßnahmen Gefahrstoffverordnungen sowie Lärm- und Biostoffverordnungen sind gesondert zu beachten.
  • Ab wann benötige ich einen SiGe-Plan und welche Vorgaben muss er erfüllen?
    Nach Baustellenverordnung § 2 Abs. 3 wird gefordert das ein SiGe-Plan dann zu erstellen ist, wenn: auf einer Baustelle Beschäftigte unterschiedlicher Arbeitgeber tätig werden und eine Vorankündigung der Baustelle erforderlich ist Beschäftigte unterschiedlicher Arbeitgeber tätig werden und besonders gefährliche arbeiten nachBaustellenverordnung Anhang 2 ausgeführt werden. Demnach ist ein SiGe-Plan zu erstellen, wenn: die Arbeiten voraussichtlich mehr als 30 Arbeitstage dauern und auf der Baustelle mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet
  • Was ist der VDSI?
    Der VDSI ist ein gemeinnütziger Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit. Er arbeitet überparteilich und überkonfessionell.
Einsatzgebiete
ÜBER UNS

ÜBER UNS

Konsequenter Arbeitsschutz bezieht sich auf alle Branchen und ist für Unternehmen mehr als nur eine Pflicht. Für verantwortungsvolle Arbeitgeber ist es vielmehr die Kür. Denn wer Arbeitsschutz ernst nimmt, erfüllt mehr als die gesetzlichen Vorgaben und sorgt somit für eine Effizienz-, Qualitäts- und Erfolgssteigerung. 

Wir bei Alexander Roland Arbeitssicherheit beraten und unterstützen Sie gerne beim betrieblichen Arbeitsschutz, bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und der gesundheitsförderlichen Gestaltung der Arbeitsplätze. Dabei integrieren wir Ihre betrieblichen Ziele mit wirkungsvollen und effektiven Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen. 

2011

Gegründet

242

Realisierte Projekte

891

Beauftragte Firmen

2013

Mitglied VDSI

UNSERE ANGEBOTE

Mitarbeiter sind das wichtigste Kapital eines jeden Unternehmens. Umso wichtiger ist es, sie zu schützen. Häufig lauern Gefahren dort, wo man sie im ersten Augenblick nicht erwartet oder es gibt Vorschriften, deren Einhaltung man sicherstellen muss. Diese Regeln zu kennen und die Risiken am Arbeitsplatz zu minimieren, liegt in der Verantwortung der Arbeitgeber. Damit Sie die Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen am Arbeitsplatz nicht zu sehr fordert, bieten wir Ihnen einen umfassenden Leistungskatalog an, der eine Vielzahl an betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen abdeckt. Eine Auswahl finden Sie hier:

Angbote

Gesundheit, Sicherheit und Umwelt (HSE)

Gesundheitsvorsorge, Umweltschutz, Arbeits-, Anlagen-, Prozess- und Produktsicherheit haben für erfolgreiche Unternehmen einen hohen Stellenwert. Wer Arbeitssicherheit und vorsorgenden Gesundheitsschutz entlang der gesamten Wertschöpfungskette ernst nimmt, gehört sicher zum Kreis der attraktiven Arbeitgeber. Wir helfen Ihnen mit maßgeschneiderten HSE-Lösungen und unterstützen Sie dabei die Umsetzung und Befolgung der HSE-Anforderungen gut zu platzieren und zu kommunizieren. Denn neben Vorgesetzten und Führungskräfte haben auch Mitarbeiter Verantwortung für ihre Gesundheit und Sicherheit. Erfahren Sie mehr... 

HSE
KONTAKT

KONTAKT

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Fragen

Bei Fragen können Sie auch gerne unsere FAQ-Seite besuchen oder füllen Sie das folgende Kontaktformular aus. Mit Absenden des Formulars stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu, die Sie auch hier nachlesen können.

Kontakt

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Hauptsitz

Alexander Roland Arbeitssicherheit

Friedrichstraße 43

63065 Offenbach am Main

Alexander Roland, Dipl. Ing. FH
Mobil: +49 (0) 174 653 6498
E-Mail: kontakt[at]arbeitssicherheit-roland.de

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Aktuell sind keine Stellen frei. Wenn Sie sich initiativ bewerben möchten, senden Sie bitte einen Lebenslauf an: kontakt(at)arbeitssicherheit-roland.de

Für Angebote:
+49 (0) 174 653 6498

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